Die Stadträte des Wahlkreises 0 (Mitte)
Dr. oec Sabine Heymann
Als ich mich erneut für die Stadtratswahl zur Verfügung stellte, fragte ich mich natürlich auch selbst: Was bewegt mich, um den damit verbundenen enormen Aufwand erneut auf mich zu nehmen? Der Vorzug eines Stadtrates ist es, hautnah mit den Problemen konfrontiert zu werden, die zu lösen sind. Gleichfalls bekommt man auch direkt die Auswirkung der Entscheidungen zu spüren, die man mit getragen oder gar initiiert hat. Diese Nähe begeistert und trägt mich. Darum bleibt mein Engagement nicht allein bei der Stadtratsarbeit stehen. In diversen Vereinen, besonders solchen, die sich mit Stadtentwicklung befassen, setze ich mich zusätzlich für ein lebens- und liebenswertes Leipzig ein.
Meine kommunalpolitischen Schwerpunkte:
- Stärken des Mittelstandes durch städtebauliche Offenheit
- Stärken und Nutzen der kulturellen Vielfalt Leipzig
- Stärkung der Bürgerbeteiligung
- Sauberkeit und Sicherheit
- Leipziger Gewässer als Standortfaktor und Hochwasserschutz
- Errichtung neuer Baudenkmäler zur Unterstreichung Leipzigs Einmaligkeit
- Nutzung innerstädtischer Brachen für neue Wohn-, Gewerbe- und Erholungsorte in einer wachsenden Stadt
- Unterstützung des Baus des Freiheits- und Einheitsdenkmals
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Mitglied in folgenden Ausschüssen und Gremien:
- Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, Vorsitzende
- Grundstücksverkehrsausschuss
- Verwaltungsausschuss
- Beirat für Tierschutz
- Verbandsversammlung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
- Verbandsversammlung Regionaler Planungsverband Westsachsen, 1. Stellvertretende Vorsitzende
- Aufsichtsrat Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH (LEVG)
- Aufsichtsrat Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB), Vorsitzende Ausschuss Wohnen und Bau
- Mitglied im Koordinierungskreis der Leipziger Agenda21, 2. Sprecherin
Kontakt:
E- Mail: mail@leipzig-heymann.de
Homepage: www.leipzig-heymann.de
Facebook: https://www.facebook.com/ts.heymann
Aktuelles aus dem Stadtrat
Neuer B-Plan für den Wilhelm-Leuschner-Platz
Die Entwicklung und Planung der riesigen Brache auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz wird mit großem Interesse verfolgt. Ein im Stadtrat abgestimmter Masterplan ist Grundlage der städtebaulichen Einordnung und Flächenvergabe. Der Planungsprozess bekommt nun durch die Vorlage des Bebauungsplans neuen Drive. Die Herkulesaufgabe ist es, Flächenbedarfe sinnvoll zu verteilen und den Bau der Leipziger Markthalle zu realisieren.
Wir begrüßen sehr, dass die Stadtverwaltung nun endlich mit langer Verzögerung einen Bebauungsplan für den Wilhelm-Leuschner-Platz vorlegt und im Stadtrat zur Abstimmung stellt. Denn er markiert ein jahrelanges Ringen um die richtige Entwicklung einer der größten Brachen im Leipziger Stadtzentrum. Es sei daran erinnert, dass bereits 2010 ein Workshop, bestehend aus vielen Experten und Sachverständigen der Stadtgesellschaft, wegweisende Grundsätze für das riesige Gebiet zwischen Innenstadt und Südvorstadt erarbeitet hatte. Die Zukunft des Gebietes hinter dem alten Bowlingtreff ist bis heute brandaktuell für alle Beteiligten der Stadtgesellschaft. Konsens der Überlegungen im Masterplan war immer, ein lebendiges und vielseitiges Quartier zu schaffen, zu dem ein hoher Wohnungsanteil ebenso gehört wie das Wiederbeleben einer Leipziger Markthalle. Parteiübergreifend einigte man sich 2015 auf Leitlinien für die Entwicklung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, der das Ideal der Europäischen Stadt im Leitbild verankerte und ein Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen definierte. Das Herz des Wilhelm-Leuschner-Platzes sollte stets eine echte Markthalle sein, ein Ort der Begegnung mit Strahlkraft weit über das Stadtzentrum hinaus, der den heutigen Ansprüchen mit Versorgung hochwertiger, insbesondere regionaler und ökologischer Produkte gerecht wird. Ergänzt durch Gastronomie und weiterem kleinteiligen Einzelhandel. So könnte ein neuer Ort von hoher Lebensqualität in der erweiterten Innenstadt entstehen.
Selbstverständlich freuen wir uns, dass das neue Quartier weitere mögliche Nutzer wie das Forum für Recht des Bundes, das Leibniz-Institut für Länderkunde des Landes und die Universität auf den Plan gerufen hat, hier neue Einrichtungen anzusiedeln. Mit Sorge beobachten wir aber das Agieren der Stadtverwaltung und befürchten das Verwässern der grundlegenden Leitideen im Masterplan. Bevor die Stadtverwaltung über den Tausch hochwertiger Flächen mit dem Freistaat Sachsen verhandelt, erwarten wir mit Erstellung des B-Plans, dass alle Interessenten Ihre tatsächlichen Flächenbedarfe offenlegen. Nur mit dieser Transparenz können die vorhandenen Bauflächen sinnvoll ermittelt und verteilt werden. Es geht darum, neben dem Einordnen der Interessen des Bundes und Landes, eben auch die Interessen der Stadt und ihrer Bürger gerecht zu werden.
Im Gebäude des Leibniz-Instituts für Länderkunde könnten ebenso Wohnungen entstehen wie universitäre Einrichtungen im Gebäude über der Markthalle Platz finden würden. Wir wünschen uns gestalterische Beweglichkeit bei der Flächenverteilung und wir hoffen auf einen guten Ausgleich der unterschiedlichen Nutzungsansprüche von Stadt, Freistaat und Bund. Ein Ergebnis muss den Anforderungen an einen mehr als 10-jährigen Planungsprozess einschließlich der Bürgerbeteiligung im Masterplan gerecht werden. Ziel ist es, ein anspruchsvolles Quartier entstehen zu lassen, dass den Ansprüchen unserer Zeit und darüber hinaus langfristig gerecht wird.
Ihr Falk Warnecke,
Vorsitzender des CDU Ortsverbandes Leipzig Mitte, Stadtbezirksbeirat in Mitte, Mitglied im Gestaltungsforum für Architektur und im Forum für Bürgerbeteiligung der Stadt Leipzig
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Positionen zu Stadtentwicklung & Bau in Leipzig
2017-09-20_VI-DS-03653-NF-01_Stadt-Leipzig_WLP-Masterplan
Haushaltslage der Stadt Leipzig – „Corona-Pandemie-Risiko“
Aufgrund der Corona-Pandemie wird es aller Voraussicht nach zur größten Wirtschafskrise kommen, die das Land seit 1989 erlebt hat. Das Bruttoinlandsprodukt wird stark abfallen und damit auch die Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Alle Städte benötigen einen Rettungsschirm, um ihre Pflichtaufgaben zu meistern und trotz der Krise zu investieren.
Eine Haushaltssperre möchte die Stadt Leipzig unter allen Umständen vermeiden. Derzeitige Prognosen gehen von Steuerausfällen in Höhe von bis zu 50 Prozent aus. Bundesweit fehlen den Kommunen im Schnitt 15 bis 25 Milliarden Euro. Für die sächsischen Kommunen heißt das über eine Milliarde Mindereinnahmen. Die Stadtverwaltung hat nun bekannt, dass der Freistaat Sachsen diese Not bereits erkannt hat und anteilig in Vorleistung gehen würde. Die Gespräche für vernünftige Lösungen laufen bereits.
Der vorläufige Jahresabschluss 2019 der höchsten ostdeutschen Kommune mit 2 Milliarden Euro zeichnete ein Bild der Hochkonjunktur in Leipzig. Mit rund 93 Millionen Euro Überschuss und ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 160 Millionen Euro war es das beste Finanzjahr mit Höchsteinnahmen für Gewerbesteuer und hoher Wirtschaftskraft. Die Achillesferse war die Auszahlung von Investitionen. Hier wurden nur etwas über 40 Prozent der geplanten Investitionskraft „auf die Straße gebracht.“ Seit April 2020 sieht die Lage anders aus, Leipzig befindet sich aufgrund der Beschränkungen in der Corona-Pandemie mit minus 100 Millionen Euro im Kassenkredit. Es lassen sich keine seriösen Prognosen berechnen. Derzeit plant der Finanzbürgermeister mit einem Verlust von 90 Millionen Euro und einem Defizit der Liquidität von rund 190 Millionen Euro. Ende Juni 2020 soll ein Kassensturz mehr Klarheit bringen.
Klar ist, dass die Krise erhebliche Folgen für den aktuellen Haushalt in 2020 und auf die kommenden Haushalte bis 2022 und wahrscheinlich darüber hinaus haben wird. Die Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2021/22 sind in Leipzig auf den Dezember dieses Jahr verschoben. Die regionale Wertschöpfung ist in Gefahr. Zukünftig ist eine Haushaltssperre nicht ausgeschlossen. Ohne Neuverschuldung wird es für Leipzig nicht möglich sein, seinen Pflichtaufgaben nachzukommen. Anpassungen der Sächsischen Gemeindeordnung sind unumgänglich, um sich der Krise anzupassen. Wird der Zuschuss durch den Freistaat Sachsen nicht erhöht, dann „droht 2021 ein Minus von 327 Millionen Euro. Im Jahr 2022 folgen noch einmal 370,5 Millionen Euro.“
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
2020-05-13_VII-Ifo-01099_Stadt-Leipzig_Soll-Jahresabschluss-2019
Bewertung vom Programm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“
Am 29. April 2020 beschloss die Ratsversammlung der Stadt Leipzig ein Hilfsprogramm für gewerblich, freiberuflich und künstlerisch Tätige. Es soll damit eine Förderlücke geschlossen werden, um denjenigen zu helfen, die einen Liquiditätsengpass durch die Beschränkungen der Corona-Pandemie erleiden. Das Programm unterliegt einem inhaltlichem Irrtum und wird seine Ziele nur bedingt erfüllen können.
Mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird ab dem 15. Mai 2020 für Solo-Selbstständige ein neues Sonderhilfeprogramm zur Verfügung stehen. Damit soll den betroffenen Solo-Selbständigen eine Hilfe gewährt werden, um private Liquiditätsengpässe durch ausfallenden Unternehmerlohn zu kompensieren und Lebenshaltungskosten abzudecken.
Was wurde von der Ratsversammlung im Kern beschlossen?
Betroffene Leipziger Solo-Selbstständige sollen nicht darauf verwiesen werden, Arbeitslosenhilfe zu beantragen. Eine Berufstätigkeit soll fortgeführt werden. Insgesamt können 2.500 Anträge bewilligt werden.
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Überbrückung des ausfallenden Unternehmerlohnes in zwei Monaten von bis zu 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten gewährt. Ausnahmsweise können bereits Kosten anerkannt werden, die zeitlich bereits nach der Veröffentlichung des Programms nach Beschlusslage im Amtsblatt entstanden sind.
Eine Kombination mit anderen betrieblichen Förderprogrammen ist erwünscht. Damit sinkt die Hilfebedürftigkeit. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, die anwendbaren Zuschussprogramme des Bundes und des Landes vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Doppelförderung ist nicht möglich. Sollten sich die Antragsteller entscheiden, nach Gewährung des städtischen Zuschusses im Leistungszeitraum Arbeitslosengeld zu beantragen, sind die Leistungen der Stadt (anteilig) zurückzuzahlen.
Das Programm kann zu größeren Existenznöten der Solo-Selbstständigen beitragen
Die Zielstellung der Vorlage VII-DS-01126-DS-01 ist irritierend, da sie Leistungsbezug aus den aktuellen sozialen Sicherungssystemen für Selbstständige vermeiden soll und den weit verbreiteten Irrtum unterstützt, dass sich gewerblich, freiberuflich und künstlerisch Tätige arbeitslos melden müssen, was nicht stimmt. Die von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen und Selbstständige im Allgemeinen haben auf Arbeitslosenhilfe nach SGB III keinen Leistungsanspruch, wenn Sie nicht in die Arbeitslosenversicherung mindestens ein Jahr lang eingezahlt haben. In der Regel schließen Selbstständige dieser Berufsgruppen keine freiwillige Arbeitslosenversicherung ab, wenn diese laut den Kriterien der Deutschen Rentenversicherung von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. (und auch nicht nach SGB I wie in der Vorlage benannt)
Die Bundesregierung hat im Sozialschutz-Paket vom 27. März 2020 lediglich Regelungen für Kurzarbeit im SGB III angepasst, die Anliegen der betroffenen Selbstständigen im SGB II verbessert. Zum Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass die Bundesregierung mit dem „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus-SARS-CoV-2“ einen pragmatischen und schnellen Weg gewählt hat, indem sie bereits vor der Krise bestehende Sozialsicherungssysteme für Selbstständige nach SGB II jetzt gestärkt hat. Leider wird das so genannte „Arbeitslosengeld II“ immer wieder mit Arbeitslosenhilfe nach SGB III oder Sozialhilfe nach SGB XII verwechselt. Es ist flexibel einsetzbar und kann beispielsweise auch andere Leistungsansprüche von Arbeitnehmern wie den Fehlbetrag zwischen Kurzarbeitergeld in der Krise und Normaleinnahme vor der Krise ergänzen und somit für Verwirrung sorgen. Deshalb sollte jeder wissen, dass das Arbeitslosengeld II im Wesentlichen als allgemeine „Grundsicherung für Arbeitssuchende und Grundsicherung für Selbstständige“ ein gesetzlich vorgeschriebenes Existenzminimum definiert, schon vor der Krise. Bund stärkt die Grundsicherung für in Not geratene Selbstständige.
Eine zweimonatige Unterstützung der Stadt Leipzig liegt mit 1.000 Euro für einen Monat unterhalb der „Grundsicherung für Selbstständige“, das der Unternehmerlohn im Vollerwerb mindestens abdecken sollte. Falls er dies nicht tut, hatte jeder Solo-Selbstständige bereits vor der Krise mit der „Grundsicherung für Selbstständige“ eine soziale Absicherung und zusätzliches Geld für Lebenserhalt – es ist nicht wie es in der Ratsversammlung geäußert wurde nur ein Auffangbecken für gescheiterte Selbstständige. Aufgeben müssen Sie ihre Selbstständigkeit dafür nicht, Einnahmen können bis zu einer Höhe bedingungslos unter Berücksichtigung der laufenden Betriebsausgaben erzielt werden. Es bestehen keine Eingliederungsvereinbarungen oder damit verbundenen Sanktionen. Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein. Umgekehrt können hilfsbedürftige Unternehmer und Freiberufler ALG II erhalten.
Warum soll die „Grundsicherung für Selbstständige“ vermieden werden, wenn der Solo-Selbstständige im Grunde und in der Höhe nach, eine tatsächliche Anerkennung der Kosten für Lebenshaltung wie Miete inklusive Heiz- und Nebenkosten, Krankenkasse in voller Höhe und Regelbedarf insgesamt über 1.000 Euro bekommen kann? Die verbesserte Grundsicherung kann seit März 2020 als Überbrückung in Anspruch genommen werden. Für die letzten zwei Monate sind dem betroffenen Solo-Selbstständigen im Vollerwerb Beträge in Höhe von mehr als 2.000 Euro entgangen und haben somit Liquiditätsnöte vergrößert. Es ist im Grunde nach möglich, Kosten bis Ende des Jahres aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in dem Leistungszeitraum vorzuziehen, mit der Soforthilfe des Bundes abzurechnen und mit der „Grundsicherung für Selbstständige“ zu überbrücken.
Der Ausschluss der Doppelförderung und die Programminhalte, mit dem Ziel, sich nicht in der „Grundsicherung für Selbstständige“ abzusichern vergrößert die finanzielle Not, wenn dieses „Hilfsprogramm für Solo-Selbstständige“ keine gleichwertigen Konditionen für gewerblich, freiberuflich und künstlerisch Tätige im Vollerwerb anbietet.
Den Anspruch, eine Förderlücke zu schließen, erfüllt dieses Programm nur für bestimmte Solo-Selbstständige. Eben diese, die aufgrund von einem bestehendem Vermögen in Höhe von 60 T€ bzw. in einer Ehe 90 T€ derzeit keinen Leistungsanspruch auf „Grundsicherung für Selbstständige“ haben oder ihre private Kostensituation unterhalb von 1.000 Euro im Monat liegt oder noch Nebeneinkünfte erzielen können und abwarten wollen.
Die Auszahlung von Hilfen an Leipziger Solo-Selbstständige steht in Konkurrenz zu anderen allgemeinen und besonderen öffentlichen Aufgaben der Stadt Leipzig in der Corona-Krise. Die Existenzgrundlage der betroffenen Solo-Selbstständigen ist höchstwahrscheinlich für eine komplette Saison bzw. mehr als 2 Monate entzogen. Jeder Monat des Abwartens erhöht Existenzangst und finanzielle Not. Einnahmeausfälle werden mit Steuergeld finanzierten öffentlichen Förderprogrammen nicht ausgeglichen, so dass es Not tut, private von betrieblichen Anliegen zu trennen.
Rede der Stadtratsfraktion in der Ratsversammlung vom 29. April 2020, Claus-Uwe Rothkegel.
2020-04-29_VII-DS-01126-DS-01_Ratsversammlung_Programm-Solo-Selbstständige_Beschluss
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
FAQ-Liste zu Grundsicherung für Selbstständige in der Corona-Pandemie
Corona-Grundsicherung / Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Leipzig
Merkblatt für Selbstständige Anlage EKS
Sozialgesetzbuch SGB II § 16c
Sozialschutz-Paket vom 27. März 2020
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Wir helfen der Stadt Leipzig bei der Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfer – Die kommenden Wahlen zur Stadtratswahl und Europawahl am 26. Mai 2019 und die Landtagswahl am 1. September 2019 gehören zu den spannendsten Wahlen der letzten Jahre. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen hoffentlich Ihre richtungsweisende Wahlmöglichkeit ernst. Für die Durchführung der bevorstehenden Wahlen sucht die Stadt Leipzig engagierte und zuverlässige Freiwillige.
Alle Bürgerinnen und Bürger können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen (in der Briefwahlauszählstelle im Stadtzentrum) mitarbeiten. Voraussetzungen für den ehrenamtlichen Einsatz in einem Wahlvorstand sind die eigene Wahlberechtigung und der Hauptwohnsitz in Leipzig. Zur Europa- und den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 können sich auch in Leipzig wohnhafte EU-BürgerInnen in einem Wahlvorstand engagieren. Alle Freiwillige sind der politischen Neutralität verpflichtet. Darüber hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Informationen, die Sie im Laufe der Wahlhandlung über dritte Personen zur Kenntnis nehmen, dürfen nicht weitergegeben werden.
Für den Aufwand zahlt die Stadt eine Entschädigung zwischen 25 Euro und 60 Euro. Weitere Informationen sind ONLINE unter www.leipzig.de/wahlhelfer abrufbar. Unter diesem LINK ist auch eine Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand verfügbar. Das Amt für Statistik und Wahlen steht telefonisch unter 0341 123 2888 zur Verfügung oder im Wahlamt, Stadthaus Zimmer 244, für Auskünfte zur Verfügung.
Zwei Schwerpunkte aus der letzten Ratsversammlung
Thema 1: Einführung eines Kulturrat
Unser Fraktionsmitglied Andrea Niermann stellt unsere Sicht auf das Thema wie folgt dar.
Worum genau geht es bei der Einrichtung eines Kulturbeirates? Laut Vorlage klingt das kompliziert: „Es sollten alle Sparten vertreten sein. Dem Kulturbeirat sollen nach Möglichkeit nicht mehr als 20 Personen angehören. Die im Kulturbeirat vertretenen Akteure vertreten unterschiedliche Interessen – es sollte gewährleistet werden, dass diese zu einem Ausgleich finden und keine einseitigen Machtsymmetrien entstehen (Sparten-/Genrevertretung, Geschlechtergerechtigkeit). Die Grenzen der Zuständigkeit des Kulturbeirates sollten erkennbar identifiziert und benannt werden. Durch ein Rotationsverfahren soll hinreichend Dynamik in der Besetzung sowie hinreichend Kontinuität in der Arbeitsweise gewährleistet werden. In der Geschäftsordnung sollte eine Regelung zum Umgang mit möglicher Befangenheit der Mitglieder verankert werden.“ Und es klingt nicht nur kompliziert. Es ist auch kompliziert.
In der Lesart der CDU-Fraktion hört sich dieser Vorschlag wie folgt an:
Es geht darum, an welche Institutionen und Vereine oder sagen wir besser – um bei der Wortwahl des Antrags zu bleiben – an welche “Akteure” in Zukunft Kulturfördermittel verteilt werden sollen. Diese “Akteure” sollen über ihre Förderung mitentscheiden dürfen – durch die Einrichtung eines Beirates auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung.
Wir fordern eine Evaluierung der Fördermittelvergabe für Projekte und Institutionen. Die Einrichtung eines Kulturbeirates oder auch eines Kulturrates, in dem Vertreter der bislang geförderten Institutionen mitwirken hilft hierbei nicht.
Die Arbeit der Vereine und Institutionen, die bisher immer – großzügig – berücksichtigt wurden, muss überprüft werden – und zwar von unabhängigen gewählten Gremien, vom Kulturausschuss und vom Stadtrat. Die Vereine und Institutionen, die bei der Fördermittelvergabe bislang leer ausgingen, müssen endlich auch die Chance auf Förderung haben.
Thema 2: Schwimmhallenneubau auf dem Otto-Runki-Platz
Unser Fraktionsmitglied Jens Lehmann stellt unsere Sicht auf das Thema wie folgt dar.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich den Bau einer neuen Schwimmhalle im Leipziger Osten. Jedoch fehlt uns die frühzeitige Beteiligung des Stadtrates an diesem Projekt fast vollkommen. Unter anderem aus diesem Grunde haben wir der Vorlage nicht zugestimmt.
Eine geplante Beseitigung von Grünflächen, die mit Fördermitteln subventioniert sind, halten wir für falsch. Die Lage, die doch dem Stadtzentrum als den östlichen Stadtteilen zugerechnet werden muss, findet ebenfalls nicht unsere Zustimmung. Weiterhin haben sich gerade die Bürger der eingemeindeten Ortsteile eine Schwimmhalle vorgestellt, welche für sie gut zu erreichen ist.
Die Fraktion ist der Meinung, dass beispielsweise die Feuerwache Ost in der Theodor-Neubauer-Straße eine ansprechende Alternative geboten hätte. Neben einem Platz für eine Schwimmhalle verfügt diese Fläche über großes Potenzial zur Entwicklung eines Soziokulturellen Zentrums im Osten.
Eine weitere Alternative könnte das Grundstück in der Edisonstraße in Engelsdorf darstellen.
Ratsversammlung 24.02.2016
Wieder handelte es sich um eine Sitzung, die von sehr emotionalen Debatten geprägt war. Ist stellenweise sehr schwierig eine sachliche Diskussion vor Publikum zu führen. Dennoch konnten wir als CDU-Fraktion an einigen Stellen unsere Politik für Leipzig durchsetzen.
+++ Keine kommunalen Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren +++
Auch wenn, die Entscheidung des Stadtrates, weitgehend im Sinne des Petenten, gefallen ist, betrachten wir dies als äußerst fragwürdig. Es gibt in Leipzig auch zahlreiche private Flächen, die für Zirkusbetriebe geeignet sind. Dafür würde diese Regelung nicht gelten. Solang Bundesrecht nicht geändert ist und die Zirkusbetriebe eine Zulassung zur Zurschaustellung von Wildtieren haben, ist dieses Vorgehen nicht rechtskonform.
+++ Umbenennung des Richard-Wagner-Platzes in den Refugees-Welcome-Platz +++
Dieses Ansinnen konnten wir tatsächlich verhindern. Damit endet endlich eine politische Posse. Die Zeiten von „Straße des Weltfriedens“ u.ä. sind eindeutig vorbei. Dies gilt besonders, wenn dadurch das Andenken eines Sohnes unserer Stadt beschädigt werden sollte.
+++ Schulbaumaßnahmen beschleunigen +++
Es ist nun beschlossene Sache, dass Schulbau auch mit privaten Kapital und Know-how möglich werden soll. Wir verbinden als CDU-Fraktion damit die Erwartung der Beschleunigung des Schulbaus und auch teilweise der Privatisierung des Nachnutzungsrisikos, falls die eine oder andere Grundschule an dieser Stelle nicht mehr gebraucht werden sollte. Wir haben auch das Anliegen der SPD unterstützt, kommunale Unternehmen beim Schulbau einzuspannen.
+++ Ein „Zahlen-Sie-was-Sie-wollen“-Tag für die Leipziger Museen +++
Bisher war es üblich einen kostenlosen Museumstag einzurichten. Wir aber forderten, dass die zusätzliche Idee eines „Zahlen-Sie-was-Sie-wollen“-Tages (Pay-what-you-want-Day) mit diesem kostenfreien Tag verbunden wird. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass an solchen Tagen deutlich mehr freiwillige Eintrittsgelder eingenommen werden, auch wenn so mancher Besucher mangels Vermögen nichts oder nur wenig bezahlen wird.
+++ Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts ohne Wohnungsbauer? +++
Die Verwaltungsvorlage zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes fand nicht unser Zustimmen, allerdings die Mehrheit des Stadtrates, da in diesem Jahr nur Randthemen behandelt werden und nicht an den Lösungen mit den Wohnungsmarktakteuren gearbeitet wird, die uns tatsächlich bezahlbaren Wohnraum für viele sichert. Es wurde zugesagt, dass dennoch des Gesprächs mit den Bauträgern und –herren gesucht wird. Wir werden es weiter beobachten und fordern.
+++ Denkmalschutz für ehemaliges Gästehaus am Park +++
Trotz Intervention der CDU-Fraktion wurde der Denkmalschutz nun auch planerisch festgeschrieben. Die Verwaltung baut darauf auf mündliche Zusagen von potenziellen Investoren, die noch gar nicht im Besitz des Grundstücks sind. Gerade mit Bebauungen, die mehr der Umgebung entsprechen sollte das Musiker Viertel auch einen besseren Schallschutz erhalten. Fragwürdig ist, ob das Gebäude tatsächlich so geschichtsträchtig ist. Wir haben in Leipzig an vielen anderen Orten die Möglichkeit die DDR-Geschichte zu erleben. In den Ausschüssen blieb man jedenfalls die Begründung schuldig, dass das Gebäude selbst schutzwürdig ist.
Ratsversammlung 20.01.2016
Mit der letzten Stadtratssitzung absolvierte der Rat auch gleichzeitig seine erste Versammlung im neuen Jahr. Dafür suchten sich die Abgeordneten auch gleich eine aktuelle Stunde als Startpunkt aus.
Das Thema dieser waren die gewalttätigen Ausschreitungen vom 12.12.2015 im Stadtteil Connewitz. Neben den beiden offiziellen Rednern (einer von ihnen war der Leipziger Polizeipräsident Bernd Merbitz) kam unser Stadtratsvorstandsmitglied Achim Haas zu Wort. Er betonte unter anderem „Das Phänomen Connewitz haben wir uns selbst geschaffen.“ StR Haas zeigte klar die geschlossene Meinung der Fraktion auf. Er stellte fest: „Wir als CDU fordern, die Politik muss parteiübergreifend diesen Feinden der Demokratie geschlossen entgegentreten.“ oder auch „Extremisten und Straftäter haben keinen Platz in der Leipziger Gesellschaft.“!
Doch gab es auf der wieder recht umfassenden Tagesordnung noch andere sehr emotional besprochene Vorlagen.
So stand eine weitreichende und strategische Vorlage zum Naturkundemuseum zur Abstimmung. Unter DS-00517 musste, unter Abstimmung einer ganzen Reihe von Änderungsanträgen, über das zukünftige Schicksal des Naturkundemuseums entschieden werden. Dazu sagte unter anderem StRin Andrea Niermann folgendes. „Meine Damen und Herren, die Mehrheit dieses Hauses möchte das Naturkundemuseum für Leipzig und die Leipziger erhalten. Es ist, wie wir alle wissen, ein historisch gewachsener Bestandteil der Museumslandschaft Leipzigs. Wir alle wissen aber auch, dass ein Erhalt des Naturkundemuseums am Standort Lortzingstraße in der derzeitigen Situation nicht möglich – vor allem nicht finanzierbar ist.“ In einer sehr ausgeglichenen Rede, die viele Ratsmitglieder überzeugte, sagte Sie weiter: „Das Museum bleibt den Leipzigern erhalten, ein neuer Museumsbau wird durch Landeszuschüsse finanzierbar, wir tragen zur weiteren Entwicklung des Stadtteils um die ehemalige Spinnerei bei und: wir können nun endlich darangehen, schnellstmöglich eine neue Museumsleitung zu suchen.“ Der eingereichte Änderungsantrag fand allgemeine Zustimmung. Doch wie so oft in solchen Situationen treten die Gegner erst in letzter Minute aus dem Schatten. Und so drohte die gesamte Abstimmung zu scheitern und die Zukunft des Museums endgültig zerstört zu werden. So wurde StR Stefan Georgi durch den Fraktionsvorsitzenden gebeten, einen weiteren Redebeitrag einfließen zu lassen. Diese forderte in einem emotionalen Statement nochmals alle anwesenden Stadträte auf, den gefundenen Kompromiss zu zustimmen. Ein Scheitern hätte (so seine sinngemäße Äußerung) verheerende Folgen für das Museum und die Außenwirkung der Stadt. Am Ende setzte sich die Meinung der CDU im Rat klar durch.
Daneben wurde auch die DS-01901 „Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b“ ausführlich und kontrovers diskutiert. StR Jens Lehmann vertrat die Meinung der Fraktion mit: „Wir sollten den Kiesabbau nicht verteufeln.“ Darin stellt er klar, dass in einer wachsenden Stadt auch Baustoffe in der Nähe verfügbar sein müssen. Ein „Herankarren“ über hunderte von Kilometern ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch umweltschädlich. Zumal die örtliche Bevölkerung sich über den gefundenen Kompromiss freute. Der Stadtrat hat dann leider mit 24:22 Stimmen eine ablehnende Stellungnahme zur Erweiterung des Kiesabbaus in Kleinpösna beschlossen, gegen den Willen der Ortschaftsräte und Anwohner.
Neuer Bewertungsausschuss zur Überprüfung der Stasi-Vergangenheit
Am 08. Juli 2015 haben Stadträte der Petition „Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich“ auf Initiative des CDU-Stadtbezirksbeirat-Mitte mehrheitlich und parteiübergreifend zugestimmt. Dieses Gremium konstituiert sich 2015 neu und führt eine seit über zwei Jahrzehnten gängige Praxis des Stadtrates fort. Bis auf 5 Enthaltungen stimmten 41 Stadträte darunter alle CDU Stadträte dafür, den Bewertungsausschuss fest in die Hauptsatzung der Stadt Leipzig als „Beratender Ausschuss“ zu verankern. Leipzig ist damit ein wichtiges Gremium für die Erinnerungskultur an den Herbst 89 und der nachhaltigen Aufarbeitung dieser Zeit erhalten geblieben.
Mit dieser richtigen Entscheidung hat der Stadtrat, nicht nur einem grundsätzlichen öffentlichen Bedürfnis zur Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen entsprochen, sondern vielmehr ein wichtiges politisches Statement insbesondere gegenüber den Opfern politischer Verfolgungen abgegeben. Die Bundesregierung verlängerte die Überprüfbarkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Mitarbeit bis 2019. Demnach können per Gesetz in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende Personen, Mitglieder kommunaler Vertretungen, Wahlbeamte, ehrenamtliche Bürgermeister und Beschäftigte öffentlicher Stellen der Besoldungs-/ Entgeltgruppe ab A9/E9 noch durchleuchtet werden.
Die derzeitige Form der Überprüfung in Leipzig soll im Sinne der Hauptsatzung entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (RBIV-925/07) fortgeführt werden. Hierbei können neben Mandatsträgern auch herausgehobene Verwaltungsmitarbeiter ab Besoldungs-/ Entgeltgruppe A16 und andere Bedienstete mit leitender Funktion überprüft werden. Leider verweigerten sich alle Linken-Stadträte der Gründung eines neuen Bewertungsausschusses und demnach der noch Jahrzehnte lang andauernden Aufarbeitung aller Verbrechen aus dieser Zeit.
Jetzt obliegt es dem Stadtrat die inhaltliche Ausgestaltung und Tragweite der Integration des Ausschusses nachhaltig festzulegen.
Beschlussausfertigung1231_1351
Bericht zur letzten Stadratssitzung Leipzig vor der Sommerpause
Eigentlich hätte es eine überschaubare Sitzung werden können, doch wieder saßen wir bis nach 22.00 Uhr. Grund dafür war unter anderem eine Petition und ein gleichlautender Antrag der AfD zur Neugründung des Bewertungsausschusses. In den letzten Legislaturperioden wurde ein solcher Antrag ohne Zerreden von der Mehrheit des Stadtrates einfach positiv votiert, doch dieses Mal war es nicht so einfach. Die LINKEN ergingen sich darüber, dass man doch endlich mal den Deckel zu machen soll und vergessen soll. Sie verstehen einfach nicht, dass es nicht um eine Entscheidung zwischen „Schwamm drüber“ und „hängt ihn“ geht. Es geht darum, dass es Opfern des MfS nicht zumutbar ist, von Stasispitzeln vertreten zu werden. Auch wenn, wie Herr Külow, heute entdeckte Stasispitzel kaum noch Konsequenzen zu befürchten haben, so kann aber der betroffene Bürger aktiv entscheiden, ob er von einer solchen Person vertreten werden will. Nach über einer Stunde Diskussion, die den Unwillen der LINKEN zur Eigenkritik sehr deutlich zeigte, stimmte die Mehrheit des Stadtrates (mit Ausnahme von LINKEN und der PIRATIN) für die Änderung der Hauptsatzung, dass die Bewertungsausschuss zum ständigen Ausschuss der Stadtrates erhoben wurde.
Eine weitere Petition war zwar brisant wurde aber sehr schnell abgehandelt: der Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens von Bürgermeisterin Dubrau. Diesem Antrag wurde ohne Stimmen der CDU abgeholfen.
Zur letzten Stadtratssitzung wurden auch wichtige Personalien geklärt. So wurde Ulrich Hörning als neuer Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung gewählt, in geheimer Abstimmung mit 42 Stimmen. Außerdem gibt es nun einen neuen Direktor des Grassi-Museums, Dr. Olaf Thormann, und eine neue Leiterin der Volkshochschule, Heike Beese-Richter. Für unseren Ortsverband wurde außerdem Marcus Kleine in der Stadtbezirksbeirat nachgewählt.
Wieder einmal mussten wir verhindern, dass durch SPD Investoren verprellt werden. Beim Verbrauchermarkt Riebeckstraße, hier plant REWE schon lange Zeit, und das in enger Abstimmung mit den Bürgern vor Ort, einen Neubau, wollte man kein Baurecht schaffen, um neue Ideen auszuprobieren. Doch Leipzig muss unserer Meinung nach verlässlich sein. Die Idee künftig nicht mehr nur Flachbauten als Verbrauchermärkte in der gründerzeitlichen Bebauung zuzulassen, sondern auf diese noch andere Nutzungen zu „stapeln“ ist für neue Projekte allerdings nicht uninteressant. Die Idee kommt von interessieren Investoren selbst und wurde bisher von der Verwaltung nicht gewollt.
Ein weiterer Aufreger war der erforderliche Eilbeschluss zum Kauf von Mobiliar für kommunale Kindertageseinrichtungen. Mit einer sehr bildhaften Rede hat sich unser Stadtrat Stefan Georgi gegen diese schlampige Verwaltungsarbeit verwert. Dennoch ist es alternativlos, diese Entscheidung positiv zu fassen.
Ein Grundschulstandort in unserem Wahlkreis, die ehemalige Pablo-Neruda-Schule, brachte ebenfalls eine lange Diskussion mit sich. Die Grünen konzentrierten sich auf den Freiraum und die CDU auf eine zukunftsorientierte Größe der Schule.
In der Sporthalle Brüderstraße ist nun bald das Licht vom Ende des Tunnels einer langen Sanierungsgeschichte zu sehen. Der Stadtrat hat dazu nochmals zusätzliche Mittel freigegeben.
Auf der immer noch nicht bebauten Fläche im Gebiet westlich des Hauptbahnhofes hat sich Leipzig mittels Satzung nun Vorkaufsrecht eingeräumt, um einen Schulbau dort möglich zu machen.
Wir wurden in einer Informationsvorlage über die Evaluierung des Knotens Roßplatz/Grünewaldstraße/Universitätsstraße informiert. Immer noch läuft dort nach dem Umbau nicht alles optimal, besonders für die Fußgänger. Spätestens nach der Sanierung der Karl-Liebknecht-Straße muss man hier endgültig nachjustieren.
Für Leipzig insgesamt war noch der erforderliche Beschluss im Eilfall von Relevanz. Mit einer nur einen Tag alten Vorlage wurde beschlossen, dass die Verwaltung die Mittel für die Schaffung von Notunterkünften für Asylbewerber und Geduldete flexibler bewirtschaften kann und bis zu einer Höhe von 2 Mio. € den Stadtrat dazu nicht fragen muss. Mit Blick auf die Sitzungspause und den nichtabreisenden Strom der Asylbewerber haben wir uns dazu durchgerungen. Letztlich ist es auch eine Pflichtaufgabe der Stadt.
Ratsversammlung 17.06.2015
Auch die vergangene Ratssitzung vom 17.6.2015 war mit einem umfänglichen Programm geplant. Sie dauerte bis ca. 22 Uhr.
Zu vielen einzelnen Themen habe wir als CDU Stellung genommen. So kam auch der Stadtrat Stefan Georgi (Mandatsträger aus WK 0) zur Wort. Seine Stellungnahmen bezogen sich unter anderem auf die Ablehnung der Vorlage zum geplanten Umbau der Georg-Schumann-Straße (Vorlage VI-DS-01033). Leider wurde mit der linksgerichteten Mehrheit im Rat auch der fraktionsübergreifende Änderungsantrag abgelehnt. Besonders die fehlende individuelle Lösungskonzeption und das Überstülpen bekannten Bebauungsfehler von Karl-Liebknecht-Straße und Eisenbahnstraße wurden von ihm kritisiert. Er forderte angepasste Individuallösungen statt Standardlösungen mit Gleichmacherei. Aber auch die immer noch fehlende Schulsanierungsplanung wurde von ihm kritisiert. Anlass dafür bot eine entsprechende Verwaltungsvorlage (“Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016 – Sachstand und Kostenpräzisierung zur Umsetzung DS-00392/14), die wieder einmal klar zu Ausdruck brachte, dass es für eine strategische Planung in der Verwaltungsspitze (in der man ja nicht wirklich von “Lehrermangel” sprechen kann) keinen akzeptablen Plan gibt.
Stadtrat
Er ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die ihm nach dem Grundgesetz, der Sächsischen Verfassung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung übertragen sind.
Der Stadtrat tagt öffentlich einmal im Monat und entscheidet u.a. über:
- Alle Angelegenheiten, die von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung für die Stand sind,
- Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen, die Benennung und Umbenennung von Stadtteilen, Straßen, und Plätzen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen
- Satzungen, Ortsrecht und Flächennutzungsplan
- Änderung des Gemeindegebietes
- Jahreshaushaltsplan und Maßnahmen, die die Haushaltswirtschaft über das laufende Jahr beeinflussen
Da der Stadtrat in einer Großstadt wie Leipzig nicht jede Einzelheit beraten kann, wurden zur Erfüllung der Aufgaben beschließende und beratende Ausschüsse gebildet. Die beschließenden Ausschüsse wie Verwaltungsausschuss, Jugendhilfeausschuss und Grundstücksverkehrsausschuss tagen öffentlich.
Weitere Information auf Leipzig.de
http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtrat/
Fraktionen
Um die Interessen der Wähler besser durchsetzen zu können, bilden die in der Ratsversammlung vertretenen Parteien und politischen Vereinigungen Fraktionen
Die Geschäftsstelle der CDU Fraktion ist im
Neues Rathaus
Zimmer 180
Martin- Luther Ring 4-6
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