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Fragen und Antworten!

Wo kann ich Mitglied werden?

Die Mitglieder einer Partei sind die Basis für die politische Arbeit vor Ort. Mitarbeiten und Mitentscheiden kann in vielen Fällen nur, wer auch mit Erstwohnsitz im Verband gemeldet ist. Deshalb gilt grundsätzlich das “Wohnortprinzip” (Mitgliedschaft im zuständigen Kreisverband des Wohnortes). Wer seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort des Arbeitsplatzes sieht, kann auch dort seine Mitgliedschaft beantragen. Der dortige CDU-Kreisverband entscheidet über die Mitgliedschaft in Absprache mit dem CDU-Kreisverband am Wohnort.

Ich lebe in Bayern. Kann ich CDU-Mitglied werden?

Auch für die Mitgliedschaft in CDU oder CSU gilt das “Wohnortprinzip”. Wer seinen Wohnsitz in Bayern hat, sollte deshalb immer Mitglied der CSU werden. Nur wer zwar in Bayern seinen Wohnsitz hat, aber in einem anderen Bundesland arbeitet, kann auch dort Mitglied der CDU werden. Über die Mitgliedschaft entscheidet der CDU-Kreisverband in Absprache mit dem CSU-Kreisverband des Wohnortes.

Ich lebe im Ausland. Kann ich CDU-Mitglied werden?

Wer als Deutscher im Ausland lebt, kann Mitglied der CDU werden, wenn er nur vorübergehend – nicht auf Dauer – dort lebt. Dazu muss der Aufnahmeantrag an den CDU-Kreisverband Berlin-Mitte gerichtet werden. Darüber hinaus besteht für Mitgliedschaftsinteressierte aus dem Raum Brüssel die Mitgliedschaft im Auslandskreisverband Brüssel. Dazu gibt es Freundeskreise der CDU in einer Reihe von Ländern. Hier finden Sie Hinweise auf diese Freundeskreise der CDU im Ausland.

Ich bin Ausländer. Kann ich CDU-Mitglied werden?

Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und in Deutschland wohnt, kann an seinem Wohnsitz CDU-Mitglied werden. Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht besitzt, kann als Gast in der Partei mitarbeiten. Er kann in die Partei aufgenommen werden, wenn er nachweisbar seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Deutschland wohnt.

Muss ich Mitglied einer Kirche sein, um Mitglied der CDU werden zu können?

Nein, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche oder einer anderen religiösen Glaubensrichtung ist nicht Voraussetzung. Grundlage der Politik der CDU ist aber das christliche Verständnis vom Menschen und seine Verantwortung vor Gott. Daraus leiten sich die Erkenntnisse um die Fehlbarkeit des Menschen, um die Grenzen politischen Handelns und um die besondere Verantwortung für die Schöpfung ab. Alle, die diese Werte teilen, sind uns herzlich willkommen, unabhängig von ihrer Einstellung zur Religion.

Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft?

Das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft beträgt in Deutschland 16 Jahre. Ab 14 Jahren kann man Mitglied unserer Jugendorganisation, der Jungen Union, werden.

Darf ich zugleich einer anderen Partei angehören?

Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei in Deutschland ist nicht möglich. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Partei eines anderen Landes ist dann möglich, wenn die Ziele dieser Partei den Zielen der CDU Deutschlands nicht widersprechen. Innerhalb der EU bedeutet dies, dass eine weitere Mitgliedschaft nur in Parteien möglich ist, die dem Zusammenschluss unserer Schwesterparteien in der EVP (Europäischen Volkspartei) angehören.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Mitglieder sind gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten. Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom 13. Parteitag der CDU Deutschlands im April 2000 beschlossene Tabelle:

Bruttoeinkommen mtl.      Beitrag mtl.
bis 1.000,00 Euro      5,00 Euro
bis 1.500,00 Euro      5,00 bis 10,00 Euro
bis 2.000,00 Euro      10,00 bis 15,00 Euro
bis 3.500,00 Euro      20,00 bis 35,00 Euro
bis 5.000,00 Euro      35,00 bis 50,00 Euro
über 5.000,00 Euro    50,00 und mehr Euro

Ich bin arbeitslos und kann den Mindestbeitrag nicht zahlen. Kann ich trotzdem Mitglied werden?

Über die Möglichkeit der Beitragsminderungen für bestimmte Gruppen (Schüler, Studenten, Arbeitslose) oder im Einzelfall entscheidet der zuständige Kreisverband.

Gibt es die Möglichkeit, Gastmitglied zu werden?

Wer nicht Mitglied der CDU oder einer anderen Partei in Deutschland ist, kann schriftlich den Status als Gastmitglied des CDU-Kreisverbandes beantragen. Die Entscheidung trifft der zuständige Kreisvorstand. Gastmitglieder werden zu den Versammlungen ihres Verbandes eingeladen und haben dort Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können Gastmitglieder nicht teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei und auf ein Jahr beschränkt.

Wer entscheidet über meine Mitgliedschaft?

Über die Aufnahme entscheidet der zuständige CDU-Kreisverband in Absprache mit dem zuständigen Verband vor Ort.