Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen rechnet derzeit mit einer zusätzlichen Neuverschuldung von insgesamt sechs bis sieben Milliarden Euro (Stand: 03.04.2020) in den Jahren 2020 bis 2022. Den Zusammenbruch der Wirtschaft gilt es, mit einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Land und den Kommunen vor Ort zu verhindern. Es gibt verschiedenste Fördermaßnahmen – wir haben hier eine Auswahl mit Verlinkungen zusammengestellt. Unsere Mitglieder vom CDU-Ortsverband-Mitte unterstützen die Bemühungen von Unternehmern und Selbstständigen in dieser Krise.
Bund stärkt die Grundsicherung für in Not geratene Selbstständige
Der Bund hat im Rahmen seines Sozialpaketes eine vorübergehende Neuausrichtung der Grundsicherung beschlossen. Derjenige, der aus welchen Gründen auch immer, kein zinsfreies Darlehen aufnehmen möchte oder überbrücken muss der kann die Grundsicherung für Selbstständige beantragen. Dabei unterstützt die Agentur für Arbeit/ Jobcenter Leipzig ein vereinfachtes Antragsverfahren. Das Vermögen wird für die Dauer von vorerst 6 Monaten nicht berücksichtigt, dies gilt nicht, wenn über ein erhebliches Vermögen verfügt wird. Danach liegt eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen bei 60 T€ für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30 T€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Ausgaben für Miete, Heizung, Nebenkosten und Krankenkasse werden im Bewilligungszeitraum in tatsächlicher Höhe anerkannt. Ein Regelbedarf von 432 Euro wird aufgeschlagen. Dazu können nach dem Alter der Kinder gestaffelte Beträge zwischen 250 bis 328 Euro hinzukommen. Freiberufler und sächsische Kreative, wie beispielsweise Tanzlehrer, Musiker oder freie Künstler, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus kein Einkommen haben und dennoch ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, stehen diese finanziellen Hilfen ebenso zu. Bitte beachten: Es erfolgt eine Trennung zwischen privaten und betrieblichen Anliegen. Aus diesem Grund gibt es eine parallel stattfindende Gewinnermittlung, bei der Umsätze bei Wiederaufnahme der selbstständigen Tätigkeit und/ oder der Erhalt von anderen Liquiditätshilfen gegenüber den Betriebsausgaben und Regelbedarf zur Antragstellung bzw. nach einer Frist rückwirkend überprüft werden. Davor sollte man keine Angst haben, einen guten Kontakt zu seinem Berater pflegen. Weitere Informationen Corona-Grundsicherung / Bundesagentur für Arbeit
Entschädigung für Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung
Die Landesdirektion Sachsen nimmt Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfall entgegen, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurde. Die Entschädigung wird gewährt, wenn die Sorgeberechtigten ihrer Tätigkeit infolge der Schließung nicht weiter nachgehen konnten und für die Kinder (bis 12 Jahre) eine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit nicht verfügbar ist. Die Entschädigung in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens wird für bis zu sechs Wochen gewährt und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt. Bitte beachten: Selbständige müssen den Antrag als Sorgeberechtigte bei der LDS selbst stellen. (Text: Kreatives Sachsen, Stand: 28.04.2020)
Sachsen vergibt Nachrang-Darlehen
Solo-Selbstständige, Freiberufler und alle Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen können das Soforthilfe-Darlehen des Freistaates in Anspruch nehmen, selbst wenn sie keine Betriebsmittel, Mieten oder Ähnliches angeben können. Insbesondere Einzelunternehmer, wie Kreative, können damit jetzt ihr ausbleibendes Unternehmergehalt finanzieren. Dieses ergibt sich aus dem Vorjahresgehalt, vier Zwölftel davon müssen angegeben werden, welche die 5.000 Euro-Grenze überschreiten müssen. Das zinslose Darlehen ist langfristig für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren drei Jahre lang tilgungsfrei. Die bankübliche Bonitätsprüfung entfällt. Das Nachrang-Darlehen dient zu Sicherung der Liquidität und gehört zum Mezzanine-Kapital (Hybrid). Im übertragenen Sinne verbindet Mezzanine-Kapital die Charakteristika von Fremd- und Eigenkapital. Je nach Ausgestaltungsform ist es bilanziell näher dem Eigenkapital oder dem Fremdkapital zuzuordnen. In diesem Fall handelt es sich um ein Staatsdarlehen, das Eigenkapitalcharakter durch den Rangrücktritt hinter dritte Gläubiger hat. Dies stärkt die Eigenkapital-Position, ohne in bestehende Eigentümerverhältnisse einzugreifen und kann den Kreditspielraum aufrechterhalten bzw. erhöhen. Eine Kombination des Darlehens mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Damit verbessern sich die Bilanz und Bonität ohne Sicherheiten. Bitte beachten: Eine zuvor gewährte Soforthilfe des Bundes wird wahrscheinlich von der Antragssumme abgezogen. Schauen Sie sich bitte die Richtlinie an. Zu den Anwendungsproblemen wendet sich die Steuerberaterkammer Sachsen regelmäßig mit Fragen an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Antworten (FAQ) beantworten offene Fragen beispielsweise zur Bewertung von Betriebsausgaben und vorhandene Liquiditätsreserven. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (LINK zu Darlehen) bis spätestens zum 30. September 2020 gestellt werden.
Sächsische Aufbaubank zahlt die Sofortzuschüsse des Bundes aus
Im Gegensatz zum Soforthilfe-Darlehen des Freistaates deckt der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes den Unternehmerlohn nicht. Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Bund kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleine Unternehmen mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (u. a. gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und -ausstattung sowie Finanzierungskosten oder Leasingaufwendungen für unternehmerisch genutzte Pkw, Maschinen etc.) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Bitte beachten: Nicht zum erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand gehören Personalkosten oder private Lebenshaltungskosten (z. B. Miete der Privatwohnung, Krankenversicherungsbeiträge oder Beiträge zur privaten Altersvorsorge). Schauen Sie sich bitte die Richtlinie an. Anträge können bis spätestens 31. Mai 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (LINK zu Soforthilfe) gestellt werden.
Notfall-Kinderzuschlag (KiZ)
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Bitte beachten: Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Den Antrag stellen Sie online auf der Internetseite der Familienkasse. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse kann ein Anspruch vorab geprüft werden. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020. (Text: Kreatives Sachsen, Stand: 28.04.2020)
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
FAQ-Liste zu Hilfemaßnahmen des Finanzamts
Empfehlung über zusätzliche Arbeitsschutzstandards infolge COVID-19
FAQ-Liste des BMF zu steuerlichen Erleichterungen
Auflistung speziell für die Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen
Das Beitragsbild oben zeigt im Vergleich, wie sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den einzelnen Bundesländern während der Finanzkrise 2009 (blaue Balken) ausgewirkt hat und in der Corona-Krise 2020 (rosa) vermutlich verändern wird. Grafik: Ifo Dresden