Ein wichtiges Entwicklungsziel der Stadtverwaltung ist die grundhafte Sanierung des Clara-Zetkin-Parks. Auch das Bassin an der Anton-Bruckner-Allee soll zukünftig saniert werden. Dank eines Bürgerengagements werden die historischen Terrassen von 1897 in den nächsten Jahren bis 2026 wieder in den Park zurückkehren.

Wesentliche Teile des Clara-Zetkin-Parks sind als Gelände der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbeausstellung 1897 konzipiert. Die gesamt Achse um die Anton-Bruckner-Allee und die Max-Reger-Allee bis hin zur Sachsenbrücke zeigen eine Parkanlage, die einschließlich der zwei Teiche ohne die Ausstellung so nicht entstanden wären. Gartenbaukunst spielte in der Konzeption der größten Ausstellung, die Sachsen je erlebt hat, auf dem gesamten Gelände eine herausragende Rolle. Grundlage der Planung war auch die Nutzung eines öffentlichen Parks nach Abbruch der Ausstellung. 1912 wurde auf Wunsch der Bürger auch der noch erhaltene Musikpavillon im damaligen König-Albert-Park errichtet.

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist der Clara-Zetkin-Park die erste Anlage in Deutschland, die in den 1950er Jahren nach Gesichtspunkten eines „Kulturparks“ gestaltet wurde und der mit dieser Zielsetzung Orte für Veranstaltungen, Gastronomie und vielfältige Freizeitangebote aufnahm. Der Clara-Zetkin-Park vereint damit noch heute historische Aspekte von Gartengestaltung mit kultureller Nutzung. Wahrscheinlich ist der ursprüngliche Gestaltungsbau der Terrassen bei der Umgestaltung zum Kulturpark verschwunden. Mit der Entscheidung zur Wiederherstellung der historischen Terrassen am Ufer (gegenüber Brahmsplatz und Franz-Schubert-Platz) beidseitig des Wasserbeckens an der Anton-Bruckner-Allee nach historischem Vorbild von 1897 wird die Stadtverwaltung der Gestaltung eines Kulturdenkmals gerecht. Der Clara-Zetkin-Park selbst und die baulichen Anlagen darin sind Kulturdenkmäler. Diese haben einzeln und zusammen eine kulturelle, historische, wissenschaftliche und künstlerische Bedeutung. Daraus ergibt sich überhaupt ein öffentliches Interesse an ihrem Schutz und ihrer Pflege.

Dank der einstimmigen Abstimmung im Februar im Stadtrat ist die Wiederherstellung der historischen Terrassen nun Inhalt der Denkmalpflegerischen Zielstellung. In den Jahren 2023 bis 2026 sollen schrittweise Planungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in Höhe von 430.000,00 €. Der CDU-Ortsverband Vorstand begrüßt diese Entscheidung.

VI-P-05928-DS-03_Antwort_Wiederherstellung-Terrassen