Vor drei Jahren wurde der Oberbürgermeister vom Stadtrat beauftragt, ein Gehwegsanierungsprogramm zu erarbeiten. Lang hat es gedauert, doch jetzt kam eine Information, wonach der Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr schriftlich niedergelegt wurde. In dem neuen Programm sollen Sanierungsmaßnahmen für viel genutzte Fußwege beschrieben werden, die sich in einem desolaten Zustand befinden.

Mit in die Bewertung einbezogen, wurden die Ergebnisse der Untersuchungen des Verkehrs- und Tiefenbauamts von 2014. Der Instandsetzungsaufwand war schon damals sehr hoch, der Zustand vieler Gehwege substanziell gefährdet. Nun wurden 35 Maßnahmen im Leipziger Gehwegnetz besonders hervorgehoben, wo der Handlungsbedarf aus Sicht der Verwaltung im gesamten Stadtgebiet am Höchsten ist. Damit werden zunächst ca. 90 Gehwegabschnitte in die Prioritätenliste abgedeckt.

Die Prioritätenliste richtet sich einerseits nach den von der Stadt selbst erhobenen Qualitätsansprüchen für den Fußverkehr, die zudem Grundlage eines Fußgängerkonzeptes sind. Sie ergeben sich aus Faktoren wie „Zugang zu ÖPNV-Haltestellen“ oder „Zugang zu sozialen Einrichtungen“. Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller Mittel im Investitions- und Ergebnishaushalt. Um die Maßnahmen der Prioritätenliste abzudecken, sind zunächst im Ergebnishaushalt ca. 1 Million Euro und im Investitionshaushalt etwas mehr als 3 Millionen Euro vorgesehen.

Nach dem im Januar benannten Fußgängerbeauftragten ist dies ein weiterer Schritt, den Gehwegzustand in Leipzig dauerhaft zu verbessern. Bemerkenswert ist die Zielstellung in der Vorlage, die Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte zu beteiligen, aber eben nicht den neu ernannten Fußgängerbeauftragten.

In Mitte werden beispielsweise Abschnitte der Prager Straße, Grassistraße von Wächterstraße bis Karl-Tauchnitz-Straße und Gerichtsweg bis Josephinenstraße in die Prioritätenliste eingeordnet.

VI-DS-02945_Gehwegsanierung