Bei einer Mitgliederbefragung aus dem Jahre 2016 im CDU-Ortsverband Leipzig-Mitte stimmten über 66 Prozent der Teilnehmer für die Wiedereröffnung des Leipziger Stadtbades. Darüber hinaus erwarten die Mitglieder die konstruktive Begleitung dieses Themas durch den Ortsverband. Wir möchten diesem großen Interesse entgegenkommen und die wichtigsten Fakten dazu zusammentragen.

In der Ratsversammlung am 19. März 2014 bekannte sich der Stadtrat einstimmig zum langfristigen Erhalt des Stadtbades. Im Mittelpunkt stand und steht dabei das Ziel, das denkmalgeschützte Gebäude in der Eutritzscher Straße (Zentrum Nord) umfassend zu sanieren und einen öffentlich zugänglichen Ort zu schaffen, der die Stadt kulturell und sportlich bereichert. Im letzten Verkaufsexposee des Liegenschaftsamtes kam diese Forderung nicht vollumfänglich zur Geltung. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1975/14 wurde das aktuelle Verkaufsexposee angepasst. Damit reagierte der Stadtrat auf eine 2013 eingereichte Sammelpetition zur „Wiedereröffnung Leipziger Stadtbad“ (V-p-122/13) mit über 2.400 Unterschriften. Der Beschluss von 2014 ergänzt den von 2005 insofern, dass nun nicht mehr eine sport-, kultur- und gesundheitsbezogene Nutzung im weiteren Sinne bevorzugt wird, sondern eine öffentliche (Teil-) Nutzung beim Verkauf im Vordergrund steht. Für den Umbau und die notwendige Revitalisierung des 2004 geschlossenen Bades soll weiterhin ein privater Investor gewonnen werden.

Zudem wurde das Engagement der im Jahr 2006 auf Initiative der Kommunalen Wasserwerke GmbH  gegründeten Förderstiftung für den Erhalt des Gebäudes in besonderer Weise berücksichtigt: Der Nutzungsvertrag wurde mit einer Kündigungsfrist auf 9 Monate angepasst. Die jährlichen Mittel in Höhe von ca. 50 TEUR für den Unterhalt des Stadtbades wurden ab 2015 in die Haushaltspläne eingestellt. Diese gelten bis zur Übernahme der Immobilie durch einen Investor. Mit diesem klaren Bekenntnis für das Leipziger Stadtbad und der Forderung nach eindeutig formulierten Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Immobilie sind zwei wesentliche Forderungen der Sammelpetition erfüllt. Besichtigungstermine mit Investoren werden mit der Förderstiftung abgestimmt, um Störungen z.B. bei laufenden Veranstaltungen zu vermeiden.

Gegenwärtig prüft das Wirtschaftsdezernat Angebote potenzieller Investoren für eine angestrebte Wiedereröffnung. Es wird vom Wirtschaftsdezernat selbst ergänzend darauf hingewiesen, dass die Stadt Leipzig großen Wert darauf legt, dass eine der beiden Schwimmhallen erhalten bleibt und bei Veräußerung des Leipziger Stadtbades die Förderstiftung einzubeziehen ist. Unter Berücksichtigung des nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwandes der Förderstiftung soll diese erst zu einem Zeitpunkt einbezogen werden, wenn sich die Vorstellungen des Investors konkretisieren und erste qualitative Pläne zum Investitionsvorhaben vorliegen. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Kaufvertragserstellung, mit Bestätigung der Erstvorlage durch die Ratsversammlung.

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Das marode Stadtbad

Vision Stadtbad in Zusammenarbeit mit dem Architekten Fuchshuber