Flexible Raumsysteme, Bauvorhaben Elstermühlgraben, Ersatzneubau einer Brücke, Teilaufhebung Sanierungssatzung „Innerer Süden“, Bebauungsplan „Stadtraum Bayrischer Bahnhof“

In der Stadtbezirksbeiratssitzung am 12. Mai ging es um mehrere Anhörungen zu öffentlichen Themen aus drei Dezernaten: Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule; Umwelt, Ordnung, Sport und Stadtentwicklung und Bau.

Flexible Raumsysteme
Aus dem Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule kam wiederholt eine eilbedürftige Vorlage über die Kostenerhöhung zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen. Das Ziel der Verwaltung ist es, eine zweite Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736, außerplanmäßiger Auszahlungen für dieses Haushaltsjahr zu erreichen, um Kapazitätsengpässe zum neuen Schuljahr 2016/17 entgegenzuwirken. Die Gesamtkosten der Eigenmittel der Stadt für die geplanten Raumsysteme an der 84. Schule, Schule Paunsdorf, Portitz und Georg-Schuman-Schule erhöhen sich um 1.460.550,00 Euro auf insgesamt fast 5 Millionen Euro. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle der ungedeckten unterjährigen Finanzierung für Asyl. Es gab eine einstimmige Zustimmung für die eilbedürftige Beschlussvorlage.

Bauvorhaben Elstermühlgraben
Aus dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport kam eine Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Öffnung des Bauabschnitts 3 des Elstermühlgrabens einschließlich eines Wiederaufbaus der Funkenburgbrücke zwischen Thomassius- und Lessingstraße. Das Bauvorhaben zur Offenlegung des einst verrohrten Elstermühlgrabens beruht auf einem Beschluss der 62. Ratsversammlung aus 2004 und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zur schrittweisen Umsetzung des Gewässerkonzeptes aus 2012. Das Ziel ist es, die Gesamtkosten von etwas über 5 Millionen Euro mit einem städtischen Anteil von etwas über einer Million Euro zu bestätigen. Fördergelder in Höhe von fast 3,8 Millionen Euro gab es dafür vom Land Sachsen. Die Bauumsetzung soll noch in diesem Jahr beginnen und insgesamt drei Jahre andauern. Der Gros der Arbeiten erfolgt in den ersten beiden Jahren. Es gab eine mehrheitliche Zustimmung für die Beschlussvorlage.

Ersatzneubau einer Brücke
Aus dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau kam eine Vorlage zum Ersatzneubau der Brücke auf der Straße des 18. Oktobers über den Anlagen der Deutschen Bahn. Zur Begründung informierte die Verwaltung, dass die Brücke bereits 103 Nutzungsjahre auf den Buckel hat und damit sein normatives Nutzungsalter bereits überschritten ist. Beim Bau im Jahr 1912 soll es wie zur damaligen Zeit nicht untypisch konstruktive Mängel gegeben haben, die unbedingt mit einem Neubau beseitigt werden sollen. Derzeit ist die Brücke nur eingeschränkt für Geh- und Radwegverbindungen freigegeben. Durch die wichtige Anbindung zwischen dem Alten Messegelände, dem Wilhelm-Külz-Park und dem Völkerschlachtdenkmal, hat die Straße des 18. Oktober eine stadtbildprägende Verbindungsachse zwischen Innenstadt und Völkerschlachtdenkmal. Die Lage der Brücke gibt dieser eine denkmalpflegerischen Aspekt hinzu, so dass es das Ziel der Verwaltung ist, die alte Brücke zu demontieren und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Kosten sind in Höhe von 2,3 Millionen Euro veranschlagt. Die Bauzeit mit 4 Jahren bis 2020 angegeben. Es gab eine einstimmige Zustimmung für die Beschlussvorlage.

Teilaufhebung Sanierungssatzung „Innerer Süden“
Weiter soll die erste Sanierungssatzung „Innerer Süden“ aufgehoben werden. Das Ziel dabei ist es, nach den Regelungen des BauGB, die von 1991 bis 2004 förmlich festgelegten 15 Sanierungsgebiete mit ihren jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Maßnahmen schrittweise aufzuheben. Förderanträge der Kommunen für das Bund-Länder-Programm sind seit dem Januar 2013 ohnehin nicht mehr möglich. Die Verwaltung hat bereits mit ihrer Drucksache Nr. V/789 am 15.12.2010 auf die Verfahrensweise der Teilaufhebung der 15 Sanierungsmaßnahmen hingewiesen.  Voraussetzung für die Aufhebung ist die weitgehende Erfüllung der Sanierungsziele, die wesentliche Verbesserung städtebaulicher Missstände und die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. Es gab eine einstimmige Zustimmung für die Beschlussvorlage.

Bebauungsplan „Stadtraum Bayrischer Bahnhof“
Aus dem Bebauungsplan „Stadtraum Bayrischer Bahnhof“ Nr. 397 soll der Teilbereich westlich des Dösner Weges ausgegliedert werden. Das Ziel ist es, mit der Aufstellung eines Bebauungsplans, die strategischen Ziele der Kommunalpolitik zu erfüllen. In diesem Fall sind es, die Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Neuschaffung von Arbeitsplätzen sowie eine ausgeglichene Altersstruktur. Der Grundstücksverkehrsausschuss hat in einem Beschluss GVA Nr. 47/2015 schon im vergangenen Jahr beschlossen, die Fläche von 1.800m² für einen Schulstandort vorzusehen.  Die  mit dem Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-1202/12 aufgestellten Planungsziele bleiben unverändert bestehen und werden nur für den Teilbereich präzisiert. Beispielsweise ist ein neuer Schulstandort südlich der Tarostraße geplant. Es gab eine einstimmige Zustimmung für die Beschlussvorlage.