Am 08. Juli 2015 haben Stadträte der Petition „Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich“ auf Initiative des CDU-Stadtbezirksbeirat-Mitte mehrheitlich und parteiübergreifend zugestimmt. Dieses Gremium konstituiert sich 2015 neu und führt eine seit über zwei Jahrzehnten gängige Praxis des Stadtrates fort. Bis auf 5 Enthaltungen stimmten 41 Stadträte darunter alle CDU Stadträte dafür, den Bewertungsausschuss fest in die Hauptsatzung der Stadt Leipzig als „Beratender Ausschuss“ zu verankern. Leipzig ist damit ein wichtiges Gremium für die Erinnerungskultur an den Herbst 89 und der nachhaltigen Aufarbeitung dieser Zeit erhalten geblieben.

Mit dieser richtigen Entscheidung hat der Stadtrat, nicht nur einem grundsätzlichen öffentlichen Bedürfnis zur Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen entsprochen, sondern vielmehr ein wichtiges politisches Statement insbesondere gegenüber den Opfern politischer Verfolgungen abgegeben. Die Bundesregierung verlängerte die Überprüfbarkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Mitarbeit bis 2019. Demnach können per Gesetz in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende Personen, Mitglieder kommunaler Vertretungen, Wahlbeamte, ehrenamtliche Bürgermeister und Beschäftigte öffentlicher Stellen der Besoldungs-/ Entgeltgruppe ab A9/E9 noch durchleuchtet werden.

Die derzeitige Form der Überprüfung in Leipzig soll im Sinne der Hauptsatzung entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (RBIV-925/07) fortgeführt werden. Hierbei können neben Mandatsträgern auch herausgehobene Verwaltungsmitarbeiter ab Besoldungs-/ Entgeltgruppe A16 und andere Bedienstete mit leitender Funktion überprüft werden. Leider verweigerten sich alle Linken-Stadträte der Gründung eines neuen Bewertungsausschusses und demnach der noch Jahrzehnte lang andauernden Aufarbeitung aller Verbrechen aus dieser Zeit.

Jetzt obliegt es dem Stadtrat die inhaltliche Ausgestaltung und Tragweite der Integration des Ausschusses nachhaltig festzulegen.

Beschlussausfertigung1231_1351

Petition_VI-P-01231_Bewertungsausschuss

AnlageSatzungsaenderung